Es hat fast drei Wochen gedauert, aber jetzt ist das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl da. In Saal 3.101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses hat sich am Freitag der Bundeswahlausschuss getroffen, um es offiziell festzustellen. Das Wichtigste vorweg: Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) schneidet zwar minimal besser ab als im vorläufigen Ergebnis. Mit exakt 4,981 Prozent bleibt es aber unter der Fünf-Prozent-Hürde und fliegt damit aus dem Parlament.
Dadurch steht auch endgültig fest, dass Union und SPD im neuen Bundestag gemeinsam auf eine Mehrheit der Mandate kommen und eine Regierung bilden können. Denn am Donnerstagabend hatte das Bundesverfassungsgericht bereits einen Eilantrag des BSW auf eine sofortige Neuauszählung der Wahl als unzulässig abgelehnt.
Mit dem alten Wahlrecht wäre das Ergebnis kaum anders ausgefallen
Die CDU erreicht laut endgültigem Ergebnis 22,6 Prozent der Zweitstimmen und ist damit knapp vor der AfD, die auf 20,8 Prozent kommt, stärkste Partei. Es folgen die SPD (16,4 Prozent), die Grünen (11,6 Prozent), die Linke (8,8 Prozent) und die CSU (6,0 Prozent). FDP (4,3 Prozent) und Freie Wähler (1,5 Prozent) verpassen den Einzug in den Bundestag. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) kommt zwar nur auf 0,2 Prozent. Als Partei einer nationalen Minderheit gilt für ihn die Sperrklausel aber nicht, er darf deshalb trotzdem einen Abgeordneten in den neuen Bundestag entsenden.
Der neue Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten, nach der Wahl 2021 waren es noch 735. Die Ampelkoalition hatte dann aber eine Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Parlaments durchgesetzt. Seitdem kommt nicht mehr jeder Wahlkreissieger automatisch in den Bundestag. Es ist jetzt zusätzlich eine sogenannte Zweitstimmendeckung erforderlich. Stehen einer Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis in einem Bundesland weniger Sitze zu als sie dort Wahlkreise gewonnen hat, bleiben die Wahlkreissieger mit dem geringsten Erststimmenanteil ohne Mandat. Das ist jetzt in 23 der insgesamt 299 Wahlkreise passiert.
Am stärksten hat die Neuregelung die Union betroffen, 18 ihrer Direktkandidaten landeten in ihren Wahlkreisen auf Platz eins, bekamen aber trotzdem kein Mandat. CDU und CSU kritisieren das neue Wahlrecht deshalb heftig. In ihrem gemeinsamen Wahlprogramm steht als Ziel: „Ampelwahlrecht abschaffen“. Man stehe „zur Verkleinerung des Bundestages, nicht aber zur Schwächung des Direktmandats“. Das Thema hat auch die Sondierer von Union und SPD beschäftigt. Der letzte Satz in dem von ihnen präsentierten elfseitigen Sondierungsergebnis lautet: „Wir prüfen eine erneute Reform des Wahlrechts.“
Interessant ist deshalb ein Vergleich. Die Süddeutsche Zeitung hat die Bundeswahlleitung bereits Ende Februar gebeten zu berechnen, wie der neue Bundestag aussehen würde, wenn statt des Ampelwahlrechts das zuvor geltende Wahlrecht gegolten hätte – das war von Union und SPD beschlossen worden. Am Freitag hat die Bundeswahlleitung nun eine umfassende Mustersitzberechnung präsentiert. Der Bundestag hätte in diesem Fall aus 633 statt aus 630 Abgeordneten bestanden. Und die Mandatsverteilung hätte sich nur an einer Stelle geändert: Die CSU hätte 47 statt 44 Abgeordnete. Allerdings hätte bei einem anderen Wahlausgang der Bundestag mit dem alten Wahlrecht auch deutlich größer werden können.
Der neue Bundestag will sich am 25. März konstituieren. Vorher soll am Dienstag aber der bisherige Bundestag noch einmal zusammenkommen, um Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse sowie ein Infrastruktur-Sondervermögen zu beschließen.