Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) sorgte am Donnerstag für eine große Überraschung und ließ zugleich viele Fragen offen. Das Verbands-Sportgericht gab nämlich der Berufung des Regionalligisten Schwaben Augsburg in Teilen statt – die zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison zugunsten des jeweiligen Gegners wurden wieder aufgehoben. „Damit behalten die Siege der Fuggerstädter gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), den SV Wacker Burghausen (3:2) und den FC Eintracht Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit“, heißt es in der Erklärung. Offenkundig wird damit nach dem den offensichtlichen Regelverstoß lediglich eine Geldstrafe aufrechterhalten. Die Schwabenritter hatten in den vier Spielen im vergangenen Sommer gegen die Regionalliga-Ordnung verstoßen, weil sie nicht die erforderlichen vier U-23-Spieler im Kader aufgeführt hatten.
Der BFV geht aber auch davon aus, dass der Rechtsstreit nach diesem Berufungsverfahren noch lange nicht beendet ist. Die Urteilsbegründung wurde zunächst nicht veröffentlicht, „aufgrund der Möglichkeit, dass die am Verfahren beteiligten Vereine das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen können.“ Ob Schwaben Augsburg zwölf Punkte abgezogen bekommt oder nicht, hat direkte Auswirkungen auf Auf- und Abstieg in der Regionalliga Bayern, weil der FC Schweinfurt aktuell Tabellenführer ist. Die unmittelbar betroffenen Vereine Eintracht Bamberg und Türkgücü München sind aktuell die beiden Letzten der Tabelle. Die Anwaltskanzlei, die Schwaben Augsburg in der Berufung vertritt, hatte einen möglichen Verstoß gegen europäisches Arbeitsrecht zum Thema gemacht.