Die Kleine Anfrage der Unionsfraktion mit 551 Fragen zur Finanzierung von NGOs, die in den vergangenen Wochen zu Demonstrationen wie dem „Lichtermeer für den Schutz unserer Demokratie“ aufgerufen haben, sorgt weiter für Aufregung und Empörung. Was bezweckt die Anfrage – und welche Gruppen bekommen tatsächlich Steuergeld? Ein Überblick.
551 Fragen: Welche NGOs sind betroffen?
Die 551 Fragen zielen auf Greenpeace, Foodwatch, Peta, „Omas gegen Rechts“, die Amadeu Antonio Stiftung, die Deutsche Umwelthilfe, Animal Rights Watch, den BUND, Correctiv, Campact, Attac, Dezernat Zukunft, Agora Agrar, Neue deutsche Medienmacher*innen sowie das Netzwerk Recherche ab.
Wie begründet die Unionsfraktion ihren Fragen-Katalog?
Die Union vermutet einen Verstoß gegen die demokratische Grundordnung, sollten die genannten Organisationen „aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß behauptet, es werde Geld an „linke NGOs verteilt, die wiederum Demonstrationen für linke Propaganda organisieren“. Das Geld solle lieber für „Schulen, Polizei und Investitionen in Infrastruktur“ genutzt werden.
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Wie sind die Reaktionen?
Vom möglichen Koalitionspartner SPD kommt Kritik. Partei- und Fraktionschef Lars Klingbeil fordert, die Union müsse ihre Anfrage zurückziehen: „Ich kann mir keine Situation vorstellen, wo wir morgens in Arbeitsgruppen zusammensitzen und über die Investitionen in die Bundeswehr, in die Bahn oder Infrastruktur diskutieren. Und nachmittags erlebe ich, dass die Union genau solche Anfragen rausschickt und Organisationen, die unsere Demokratie schützen, an den Pranger stellt.“
Welche Gelder erhalten NGOs in Deutschland?
Im Fokus der Kritik steht das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es wurde 2014 von der schwarz-roten Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) initiiert. Die Regierung fördert damit „zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft“.
Im laufenden Jahr werden rund 580 Projekte mit einer Gesamtsumme von 182 Millionen Euro gefördert. Darunter sind etwa Zahlungen für Gewaltpräventionsprojekte, aber auch für Wikimedia, die Evangelische Akademie zu Berlin oder den Zentralrat der Juden. In der Summe enthalten sind auch alle Zahlungen an Stadt- und Gemeindeverwaltungen für deren demokratiefördernde Projekte.
Welche NGOs aus der Anfrage erhalten Fördergelder?
Die Umweltschutzorganisation BUND erhält aus dem Programm „Demokratie leben!“ dieses Jahr 249.820 Euro, Correctiv 140.000 Euro. Campact erhält zwar selbst keine staatlichen Gelder. Allerdings ist sie an HateAid beteiligt, das Opfer digitaler Gewalt unterstützt. HateAid erhält im laufenden Jahr 420.000 Euro.
Andere gelistete Organisationen wie die „Omas gegen Rechts“ erhalten keine institutionellen Fördermittel, jedoch können einzelne Ortsgruppen für konkrete Projekte Gelder ihrer Kommune beantragen: Im niedersächsischen Buxtehude etwa bekam die dortige Ortsgruppe von „Omas gegen Rechts“ für ihr Modellprojekt „Stark gegen Rassismus“ über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 5000 Euro.
Sind die staatlichen Fördermittel gewachsen?
Ja. 2015 verteilte „Demokratie leben!“ eine Gesamtsumme von 40 Millionen Euro, zwei Jahre später waren es 104 Millionen Euro, 2020 dann 115 Millionen Euro. In den letzten drei Jahren betrug die Gesamtsumme jeweils 182 Millionen Euro.
Welche direkten Folgen wird die Anfrage der Union haben?
Vermutlich keine. Den Erläuterungen zur Geschäftsordnung folgend hat die Bundesregierung 14 Tage Zeit zur Beantwortung der Anfrage – „im gegenseitigen Einvernehmen auch etwas mehr“. Angesichts der Fülle an Einzelfragen dürfte ein längerer Zeitraum wahrscheinlich sein. Aufgrund des Diskontinuitätsprinzips des Bundestags werden mit Konstituierung des neuen Parlaments im März allerdings sämtliche bis dahin unbeantworteten Anfragen hinfällig.
Welche indirekten Folgen wird die Anfrage haben?
Die Umfänge der künftigen Fördermittel werden auch in den etwaigen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD eine Rolle spielen. Ob und in welcher Form die Aufregung um die Kleine Anfrage der Union hierauf Einfluss nimmt, ist offen.
Wie neutral müssen NGOs sein?
Diese Frage beschäftigt Politik- und Rechtswissenschaftler seit Jahren, teils mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Friedhelm Hufen, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, hat hierzu im Auftrag der Cellex-Stiftung ein Gutachten veröffentlicht. Darin führt er aus, politische Bildung und Demokratiearbeit seien „stets auf ethische Werte und Verfassungsziele gerichtet“ und deshalb niemals neutral.
Auch seien sie Ausdruck einer streitbaren Demokratie sowie „verpflichtende Staatsaufgabe, die auch und gerade durch private Organisationen wahrgenommen werden kann“.
Hufen weiter: „Die Offenheit des demokratischen Willensbildungsprozesses ist ein herausragendes Verfassungsprinzip. Sie darf nicht durch Neutralitätsgebot und Chancengleichheit der Parteien verkürzt werden. Beide Verfassungsgüter dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“
Einigkeit herrscht darüber, dass NGOs keinesfalls Gelder aus dem Programm „Demokratie leben!“ verwenden dürfen, um Demonstrationen zu organisieren, die sich explizit gegen die Existenz einer demokratischen Partei wie der CDU richten.
Sie dürfen auch nicht versuchen, den parteipolitischen Wettbewerb zu beeinflussen. In einem solchen Fall wäre der Status der Gemeinnützigkeit unmittelbar gefährdet. Indizien, dass dies geschehen sein könnte, sind bislang nicht bekannt.
Welche Vorgeschichte führte zu der Anfrage?
Als Auslöser gelten die Demonstrationen, bei denen in den vergangenen Wochen Hunderttausende Bürger gegen das Einreißen der Brandmauer gegen die AfD protestierten. Diese Demonstrationen richteten sich auch gegen den von Friedrich Merz begangenen Tabubruch, der im Bundestag mehrfach auf die Stimmen der AfD zur Mehrheitsbeschaffung setzte.
Mitte Februar veröffentlichte die „Bild“-Zeitung den Artikel „Wer steckt hinter den Massen-Demos in Deutschland?“, in dem der Autor schwere Vorwürfe gegen mehrere NGOs erhob. Unter anderem wurde in dem Text behauptet, die „Omas gegen Rechts“ ließen sich „ihre Demo-Kasse vom Staat aufbessern“.
Wie sich herausstellte, hatte sich der Autor für seinen Bericht allerdings von der extrem rechten Plattform „Nius“ inspirieren lassen, zunächst jedoch wohl vergessen, dies auch kenntlich zu machen.
Deshalb fügte die Redaktion etwas später folgende Formulierung hinzu: „Hinweis: In einer vorherigen Version dieses Textes wurde ,Nius’ nicht als Quelle genannt. Wir bitten um Entschuldigung.“
Der Artikel führte in den Folgetagen zu einer Flut von Angriffen gegen „Omas gegen Rechts“ sowie andere NGOs, wurde auch von Unionsabgeordneten vielfach in den sozialen Netzwerken geteilt. Das darin bestärkte Narrativ, NGOs nutzten Gelder für parteipolitische Zwecke, findet sich nun in der Kleinen Anfrage der Union wieder.