Nicht nur die ganze Republik diskutiert derzeit über das neue Wahlrecht zum Bundestag, auch in Baden-Württemberg ist das gerade ein heißes Thema. Am Freitag hat der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart eine Entscheidung gefällt, die vor allem die FDP im Südwesten freuen dürfte. Die FDP hatte ein Volksbegehren mit dem Titel „XXL-Landtag verhindern“ initiiert und dafür mehr als 10 000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Das Ministerium allerdings hatte den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt – die geplante Gesetzesänderung sei verfassungswidrig, hieß es aus dem Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU). Nun muss neu nachgedacht werden.
Der Landtag hat im Jahr 2022 in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach der Zweitstimme. Das Parlament läuft durch die dann nötigen Ausgleichs- und Überhangmandate Gefahr, immer größer und damit teuer zu werden.
770 000 Unterschriften nötig
Laut Wahlgesetz muss der Landtag mindestens 120 Sitze haben. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hat er derzeit bereits 154 Abgeordnete. Mit dem neuen Wahlrecht rechnen die Liberalen mit bald mehr als 200 Parlamentariern im Plenum. Der Landesrechnungshof geht in dem Fall von bis zu 200 Millionen Euro an Mehrkosten in der nächsten Legislaturperiode aus. Deshalb will die FDP die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten von 70 auf 38 reduzieren. Das würde auch die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduzieren, so die Liberalen. Der Verfassungsgerichtshof sieht hier anders als das Innenministerium kein Problem: Der Gesetzentwurf der FDP bewahre ein angemessenes Verhältnis von Persönlichkeits- zu Verhältniswahl, so das Gericht.
Die FDP kündigte an, baldmöglichst Unterschriften sammeln zu wollen. Nötig sind 770 000 Unterschriften. Allerdings dürfte für eine Reform der Reform vor der nächsten Landtagswahl im kommenden Jahr nicht mehr genug Zeit bleiben.