Das Berliner Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds bestätigt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann die Frau sexuell belästigt und dabei das ihm in seiner Position entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt, wie es in einer Mitteilung hieß.
Der Rabbiner hat die Vorwürfe nach Gerichtsangaben bestritten und behauptet, soweit es zu sexuellen Kontakten gekommen sei, sei dies einvernehmlich und ohne Druck erfolgt. Er hatte gegen die fristlose Kündigung seines Arbeitgebers vom Mai 2023 geklagt - erfolglos.
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts hat er „eine schwere Pflichtverletzung“ begangen, die auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertige. Davon waren die Richter überzeugt, nachdem sie in der Beweisaufnahme auch die betroffene Frau als Zeugin gehört hatten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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