Im Prozess um eine tödliche Messerattacke auf einen Wachmann einer Potsdamer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht die 38-jährige Angeklagte wegen Totschlags verurteilt. Die Kammer des Potsdamer Gerichts verhängte eine Haftstrafe von 12 Jahren und 8 Monaten. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit den 33 Jahre alten syrischen Wachmann im Mai vergangenen Jahres mit zwei Stichen in die Brust tötete. Das Motiv der Angeklagten sei gewesen, ein erneutes Hausverbot in einer Geflüchtetenunterkunft zu verhindern.
Angeklagte galt als verhaltensauffällig
Die 38-Jährige nahm den Urteilsspruch relativ gefasst auf, schüttelte gelegentlich mit dem Kopf und gestikulierte mit den Händen. Vor der Tat war sie aus mehreren Unterbringungseinrichtungen in Potsdam verwiesen worden. Sie galt als verhaltensauffällig, beleidigte und bespuckte Mitmenschen. Es kam auch zu körperlichen Angriffen auf andere Bewohner der Einrichtungen.
Sie habe permanent und bewusst Lärm verursacht. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das bei der Urteilsbegründung als eine ihrer „Kerneigenschaften“. Teilweise trauten sich nach Angaben des Richters die Mitbewohner nicht, allein die Küche oder andere gemeinschaftlich genutzte Räume aufzusuchen, aus Angst, auf die 38-Jährige zu treffen.
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Die Frau war 2011 mittels eines Studentenvisums nach Deutschland gekommen. Ab 2015 verlor sich aus Behördensicht ihre Spur, ehe sie Asyl beantragte und sich dabei auf eine Verfolgung wegen ihrer Homosexualität in ihrem Heimatland Südafrika bezog. Die Behörden hätten das Asylgesuch abgelehnt.
Wortgefecht mit Wachmann
Nach Ansicht der Kammer kam es am Tag der Tat zu einem Streit zwischen dem Wachmann der Geflüchtetenunterkunft und der Angeklagten. Der Richter sprach von einem „hitzigen Wortgefecht“, das auch Anwohnende wahrgenommen hätten. Die 38-Jährige habe daraufhin unvermittelt das Messer hervorgezogen und den 33-Jährigen in die Brust gestochen. Dabei sei das Herz verletzt worden. Der Mann starb später im Krankenhaus.
Die Verteidigung hatte hinsichtlich des Tatvorwurfs des Totschlags einen Freispruch gefordert. Tatsächlich wurde das Tatwerkzeug den Angaben zufolge nicht gefunden. Auch das Motiv warf im Laufe des Prozesses immer wieder Fragen auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:250416-930-443696/3
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