Im Verfahren um den Feuerzeug-Eklat in Berlin will das Ständige Schiedsgericht sein Urteil erst nach dem Bundesliga-Rückspiel zwischen dem VfL Bochum und dem 1. FC Union verkünden. Eine endgültige Entscheidung wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur daher frühestens am 28. April bekanntgegeben. Das Schiedsgericht wolle so eine indirekte Einflussnahme auf die Partie am 27. April vermeiden.
Sowohl das Sport- als auch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hatten die 1:1 ausgegangene Partie in Berlin wegen des Eklats mit 0:2 gewertet. Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Patrick Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.
Bochum braucht die Punkte im Abstiegskampf
Die Köpenicker legten Berufung ein und riefen die letzte Instanz an, das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften. Dieses ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem Deutschen Fußball-Bund beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig.
Das Ständige Schiedsgericht will definitiv vor Saisonende ein Urteil fällen. Fünf Spieltage stehen noch aus.
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Aus rein sportlicher Sicht dürfte die Entscheidung für die Köpenicker bedeutungslos sein. Die Berliner haben zwölf Punkte Vorsprung auf den Relegationsrang und den Klassenerhalt quasi sicher. Bochum ist aktuell Tabellenvorletzter mit zwei Punkten Rückstand auf Platz 16.
Zingler kritisiert Urteil des DFB-Bundesgerichts
Die Berliner hatten das Bundesgerichts-Urteil scharf kritisiert. „Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter“, sagte Union-Präsident Dirk Zingler im Februar.
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