Danke Christian Linder, danke Christian Schertz, dass Sie uns auf das erste „Titanic“-Cover des Jahres aufmerksam gemacht haben. Es gibt ja eher wenig zu lachen in diesen Tagen.
„Baby-Glück im Eimer. Es wird ein Low Performer!“ titelte das Satiremagazin in seiner Januarausgabe, die aus den Kiosken und Köpfen ohne die medienrechtliche Abmahnung natürlich längst verschwunden wäre. Welche Synergien gewirkt haben, um Lindner zu dem rechtlichen Schritt zu bewegen, darüber kann man nur spekulieren: freigewordene Ressourcen nach der Bundestagswahl, eine neue Priorisierung des Projekts Vaterschaft, Projektion der eigenen unerfüllten Träume auf Nachwuchs?
Hintergrund
Das Satireblatt „Titanic“ brachte in der Januarausgabe ein Titelbild mit Christian Lindner, seiner schwangeren Ehefrau Franca Lehfeldt und einem Fötus und schrieb, Lindner wolle Paragraph 218 abschaffen. Die Titelseite mit ihrer konkreten Gestaltung und der Schlagzeile „Baby-Glück im Eimer. Es wird ein Low Performer! Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218“ verletze die Persönlichkeitsrechte seiner Mandanten „aufs Schwerste“, schreibt Lindners Anwalt Christian Schertz und schickte der Zeitschrift eine Unterlassungsaufforderung.
Nun sind Witze über Kinder tatsächlich gefährliches Terrain. Personen des öffentlichen Lebens bekommen nicht automatisch Kinder des öffentlichen Lebens, wenn es nicht gerade Prinzen oder Prinzessinnen sind. Aber wie steht es mit ungeborenem Leben?
Hier könnten sich Rückschlüsse zum Humorverständnis der Rezipienten aus ihrer Haltung zur Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen ableiten lassen. Wer will, dass Abtreibungen in Deutschland innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate kriminell bleiben – also zum Beispiel Politiker von Union und FDP, die jüngst gegen die Reform des Abtreibungsrechts gestimmt haben – hält sicher auch diesen „Titanic“-Witz für bestrafungswürdig. Alle anderen – übrigens mehr als 80 Prozent der Bevölkerung – müssten eigentlich sagen: Was die Mutter lustig findet, ist erlaubt.
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Schertz Bergmann auf heimlicher Mission?
Da die Unterlassungsaufforderung allerdings auch im Namen von Franca Lehfeldt verschickt wurde, ist davon hier nicht auszugehen – zudem ist der abgebildete Fötus auf dem Ultraschallbild schon deutlich älter. Deshalb ist die Unterzeile „Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218“ humortechnisch etwas faul – die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen wäre bei der Angst vor dem potenziellen Lowperformer keine Hilfe. Aber auch Faulheit gehört im Lindnerschen Politikverständnis bekanntlich unter gewissen Voraussetzungen bestraft.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zuerst berichtete, beklagen die Betroffenen und ihr Anwalt eine „grundlose und auch bezugslose falsche Unterstellung eines gewollten Abbruchs werdenden Lebens“. So kann man das natürlich sehen – wenn man den publizistischen Kontext der Titelseite ignorieren möchte. Die Kategorien „richtig“ und „falsch“ auf Satire anzuwenden, mutet dann doch sehr als Beschäftigungstherapie an.
Und der öffentlichkeitsaffine Medienanwalt Schertz, der in der Vergangenheit unter anderem für Jan Böhmermann das Recht auf Satire erstritt? Vielleicht ist die Kanzlei, die er zusammen mit dem Rechtsanwalt Simon Bergmann führt, in diesem Jahr nur heimlich im Sinne der Kunstfreiheit aktiv. Auch die Einstweilige Verfügung gegen den Luchterhand Verlag, in dessen Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters sich Bergmanns Mandant Johann König wiedererkannte, wurde in dieser Woche vom Hamburger Landgericht abgewiesen. Den Verkauf des Romans hat die Aktion aber ordentlich angekurbelt. Das Buch ist gut. Also auch dafür vielen Dank!
Auf dem aktuellen „Titanic“-Cover ist übrigens wieder ein Mandant von Christian Schertz abgebildet. „Schock für Deutschland! Trump kauft Grönemeyer“ heißt es auf der Februar-Ausgabe, im Hintergrund gröhlt ein Eisbär. Vielleicht kommt da noch was.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Johann König sei der Mandant von Christian Schertz. Tatsächlich ist er der Mandant von Schertz’ Partner Simon Bergmann. Wir haben den Fehler korrigiert.