Eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns steht fest. Das Statistische Bundesamt teilte am Freitag einen Anstieg der Tarifeinkommen 2024 um 4,8 Prozent mit. Zuzüglich der 3,7 Prozent aus dem Vorjahr ergibt sich ein Wert von rund 8,5 Prozent, um den sich der gesetzliche Mindestlohn im kommenden Jahr erhöhen dürfte. Mindestens.
Derzeit beträgt die Lohnuntergrenze 12,82 Euro; achteinhalb Prozent davon sind 1,09 Euro, sodass sich ein Stundenlohn von 13,91 Euro ergibt.
Zuletzt hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2023 Anpassungen beschlossen: Anfang 2024 stieg der Stundensatz von zwölf auf 12,41 Euro und ein Jahr später um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.
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Einstimmigkeit angestrebt
Alle zwei Jahre befasst sich die aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern bestehende Kommission mit der Lohnerhöhung für einige Millionen Arbeitnehmer. 2015 hatte der Gesetzgeber den Mindestlohn bei 8,50 Euro eingeführt und die Kommission zur weiteren Entwicklung der Lohnuntergrenze eingesetzt.
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Seitdem fiel die Zahl der Niedriglohnjobs um 1,3 Millionen auf 6,3 Millionen. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Diese Niedriglohnschwelle liegt derzeit bei 13,79 Euro.
Der Anteil der Jobs im Niedriglohnbereich fiel besonders stark 2022, als der Mindestlohn von 9,82 auf zwölf Euro stieg – die Niedriglohnquote sank um drei Prozent auf 16 Prozent. Im Juni 2023 kam es dann zu einem Zerwürfnis in der Mindestlohnkommission, da eine Seite den Konsens kündigte.
Aufgrund der extremen Preissteigerungsraten hatten die Arbeitnehmervertreter eine deutlich stärkere Erhöhung als die von den Arbeitgebern „angebotenen“ und schließlich auch beschlossenen 41 Cent ab 2024 gefordert. Die damalige Entscheidung des Gremiums kam mithilfe der eigentlich unparteiischen Vorsitzenden gegen den Widerstand der Gewerkschaften zustande.
Das als Eklat empfunden Abstimmungsverhalten ließ Politiker mit einem weiteren Eingriff in die Kommissionsarbeit drohen – ähnlich dem Vorgehen der Ampel, die im Oktober 2022 den Mindestlohn von 10,45 auf zwölf Euro angehoben hatte. Die Arbeitgeberseite in der Kommission sah sich desavouiert und ging deshalb ein paar Monate später auf Konfrontation.
Das soll nicht wieder vorkommen. Anfang 2025 gab sich die Kommission einvernehmlich eine neue Geschäftsordnung, damit das „sozialpartnerschaftlich geprägte“ Gremium zukünftig „einen einstimmigen Beschluss zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns“ herbeiführen möge.
Neue Geschäftsordnung der Kommission
Dabei orientiert man sich „im Rahmen einer Gesamtabwägung nachlaufend an der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten“, wie die EU-Mindestlohnrichtlinie vorschreibt.
Mindestlöhne im Vergleich
Mit dem aktuellen Mindestlohnniveau von 12,82 Euro liegt Deutschland in der EU hinter Luxemburg (15,25 Euro), den Niederlanden (14,06), Irland (13,50) und Belgien (12,83), aber vor Frankreich (11,88). In Großbritannien steigt der Lohn im April von derzeit 13,51 auf 14,42 Euro.
Erheblich unter dem deutschen Niveau liegen Spanien (8,37 Euro), Slowenien (7,39) und Polen (7,08). Am Ende der Tabelle finden sich nach Berechnungen der Böckler-Stiftung Lettland (4,38), Ungarn (4,23) sowie Bulgarien mit 3,32 Euro.
Die nachlaufende Tarifentwicklung bildet die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erhöhung der Tarifeinkommen für die zwei letzten Jahre ab; von Beginn an war das die wichtigste Entscheidungsgrundlage der Kommission.
Neu aufgenommen in der Geschäftsordnung wurde die Orientierung an der EU-Richtlinie „über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“, obgleich die Richtlinie bereits 2022 erlassen wurde.
„Im Bereich des Arbeitsentgelts hat die EU aus gutem Grund keine Kompetenz. Teile der Richtlinie sind unzulässig“, meint Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BdA). Trotzdem hat Kampeter als Mitglied der Mindestlohnkommission der Geschäftsordnung und der Orientierung an der EU-Richtlinie zugestimmt. Damit kommen 15 Euro in Sichtweite.

© picture alliance/dpa/Michael Kappeler
Nach aktuellen Daten der OECD erreichten zuletzt nur Portugal (68,2 Prozent), Slowenien (63 Prozent) und Frankreich (62,2 Prozent) die Zielvorgabe der Richtlinie.
„Deutschland verfehlte das Ziel mit 51,7 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten deutlich“, schreibt die gewerkschaftliche Böckler-Stiftung. „Bereits im laufenden Jahr wäre ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig, um das 60-Prozent-Ziel zu erreichen.“
Aufgrund der Daten des Statistischen Bundesamtes ergibt sich ein anderer Wert. Als mittlerer Stundenverdienst für Vollzeitbeschäftigte (Median, Stand April 2024) haben die Statistiker 23,49 Euro ermittelt. 60 Prozent davon sind 14,09 Euro, die bei der Umsetzung der EU-Richtlinie also bereits 2024 hätten als Mindestlohn gezahlt werden müssen.
Das alles ist von der Mindestlohnkommission zu berücksichtigen. In diesem Jahr bleibt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro, das ist sicher. Und im Juni beschließt die Kommission voraussichtlich mehrere Erhöhungen über die kommenden zwei Jahre.
Rund 14 Euro werden 2026 erreicht, das ist aufgrund der Tarifentwicklung absehbar. Mit dem Verweis auf die stagnierende Wirtschaft und zunehmende Arbeitslosigkeit sträuben sich die Arbeitgeber jedoch gegen eine Erhöhung auf 15 Euro 2027.
Das frühzeitige Aus der Ampel spielt auch eine Rolle, Angst vor der Politik haben Kampeter und Co. nicht mehr: Denn eine Intervention der Bundesregierung unter Friedrich Merz ist so wenig wahrscheinlich wie ein Mindestlohn von 15 Euro bereits im kommenden Jahr.