Seit Jahren versucht die Sparkasse, das Girokonto der als verfassungsfeindlich eingestuften Partei zu kündigen. Doch nun hat das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden: Die Sparkasse darf den „Freien Sachsen“ das Konto nicht entziehen, das sie gegen ihren Willen führt. „Das Parteiprogramm bedroht massiv die Grundrechte unserer Mitarbeiter und Kunden“, sagte ein Sprecher der Sparkasse. Das Gericht sah dies anders und argumentierte, dass die Partei einen Anspruch auf Gleichbehandlung habe, da die Sparkasse auch für andere Parteien Konten führe. Zudem sei sie für ihre Arbeit auf die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr angewiesen.
Laut dem Gericht muss die Sparkasse Chemnitz eine außergewöhnliche Geduld im Umgang mit der rechtsextremen Partei „Freie Sachsen“ aufbringen, die sie unfreiwillig zu ihrer Kundschaft zählt. Die Sparkasse könne sich quasi erst dann schützend vor ihre Mitarbeiter stellen, „wenn ... deren politisch motivierte ‚Rückführung‘ in andere Bundesländer unmittelbar“ bevorstehe. Will heißen: Sie darf womöglich erst dann kündigen, wenn es im Grunde bereits zu spät ist und ihre Mitarbeiter des Bundeslandes verwiesen würden: Die Partei will zum Beispiel „Verwaltungsleute, Richter und Journalisten aus dem Westen“ wieder „geregelt in ihre Heimatländer zurückführen“.
Zwar bezeichnete das Gericht Teile des Parteiprogramms als „völlig unseriös“, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, die der SZ vorliegt. Dennoch dürfe die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Institut nicht mit der Verweigerung eines Kontos darauf reagieren, dass eine Partei „den demokratischen Rechtsstaat zerschlagen und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zumindest in Teilbereichen beseitigen“ wolle.
Der Rechtsstreit zog sich fast vier Jahre hin
Bereits 2021 wurde die Sparkasse per einstweiliger Anordnung verpflichtet, den „Freien Sachsen“ ein Konto einzurichten. Der Rechtsstreit zog sich fast vier Jahre hin. Anstatt im Hauptsacheverfahren zu entscheiden, empfahl das Verwaltungsgericht Chemnitz den Streitparteien zunächst, das Verfahren einvernehmlich für erledigt zu erklären – mit der Konsequenz, dass die „Freien Sachsen“ ihr Konto behalten durften. Die Sparkasse möge sich nicht länger sträuben, hieß es. Schließlich führe sie das Konto nun schon seit drei Jahren, und das „angenommene Reputationsrisiko“ habe sich bislang „nicht erkennbar realisiert“, so die lapidare Begründung des Gerichts. Ein Sprecher der Sparkasse sagte: „Freiwillig wollen wir keine Geschäftsverbindung mit den ‚Freien Sachsen‘.“
Die Richter argumentierten, allein das Bundesverfassungsgericht könne eine Partei für verfassungswidrig erklären – was bislang nicht geschehen sei. Im vergangenen Jahr hieß es, Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) prüfe ein Verbot der „Freien Sachsen“. Ob und wann ein Verfahren eingeleitet wird, ist unklar. Die Partei wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die Sparkasse Chemnitz will das Urteil dennoch akzeptieren und nicht anfechten. Man respektiere das Grundgesetz und die Argumentation der Richter, hieß es. Immerhin eine Sache liegt jedoch weiterhin in den Händen der Sparkasse: Wohin die Einnahmen aus den Kontoführungsgebühren fließen. Im vergangenen Jahr kamen sie einem Projekt für queere Flüchtlinge und Migranten in Chemnitz zugute.