Die schwarz-rote Koalition in Berlin schleift ein weiteres Erbe von Grünen und Linken in der Sicherheitspolitik. CDU und SPD entfristen eine Regelung, die der Polizei die Telefonüberwachung und Handyortung erlaubt. Konkret geht es um die Telefonüberwachung von Gefährdern und Terroristen, die von Richtern erlaubt werden muss, sowie die Erlaubnis, von den Mobilfunkanbietern den Standort von Handys gefährdeter Personen zu verlangen.

Der schnellste Berlin-Überblick von Montag bis Samstag.
Eingeführt wurde beides 2021 durch die damalige rot-rot-grüne Koalition, das Anzapfen von verschlüsselten Messenger-Apps auf Handy durch die sogenannte Quellen-TKÜ oder den Einsatz von Trojanern wurde jedoch nicht erlaubt. Die damalige Regelung im Berlin Sicherheitsgesetz wurde wegen des tiefen Eingriffs in Grundrechte auf vier Jahre begrenzt.
Am 1. April wären diese abgelaufen. Zugleich war eine wissenschaftliche Evaluation der Befugnisse vorgesehen. Beides soll nach dem Willen von CDU und SPD nun kurzfristig aufgehoben werden. Die Koalition hat dazu kurzfristig eine Gesetzesänderung eingebracht, die am Montag erstmals im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses besprochen werden soll.
Datenschutzbeauftragte hat „erhebliche Bedenken“
Grüne und Linke werfen der Koalition nun einen Abschied „von evidenzbasierter Innenpolitik“ vor. „Mit den Befugnissen kann die Polizei bereits zum Zwecke der Gefahrenabwehr tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen und Überwachungsmaßnahmen anordnen“, sagte Grünen-Innenexperte Vasili Franco. Der Koalition fehle das Interesse, Befugnisse auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen. „Eine solche Gesetzesänderung im Eilverfahren durchzudrücken, muss als Ausdruck von Wissenschaftsfeindlichkeit verstanden werden.“
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Mit diesem Gesetz verabschieden sich CDU und SPD von evidenzbasierter Innenpolitik. Statt von Fakten lässt sich die Koalition von Sicherheitspopulismus leiten.
Niklas Schrader, Innenexperte der Linksfraktion
Ähnlich äußerte sich Niklas Schrader, Innenexperte der Linksfraktion. „Mit diesem Gesetz verabschieden sich CDU und SPD von evidenzbasierter Innenpolitik. Statt von Fakten lässt sich die Koalition von Sicherheitspopulismus leiten“, sagte Schrader. Außerdem kämen Telefonüberwachung und Handyortung kaum zum Einsatz. Nur per Evaluation könne bewertet werden, ob die Instrumente „wirksam und verhältnismäßig“ seien. „Subjektive Erfahrungen und Berichte aus der Polizei sind kein Ersatz dafür.“
Auch Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisierte das Vorgehen der Koalition und äußerte „erhebliche Bedenken“. Es bestehe die Gefahr, die Vorbehaltsregeln für verdeckte und intensive Grundrechtseingriffe auszuhöhlen, heißt es einem Schreiben Kamps an den Innenausschuss.
Die Evaluation ist eine wichtige rechtsstaatliche Sicherung. Eine evidenzbasierte Gesetzgebung sei ein wesentliches Qualitätsmerkmal moderner Rechtssetzung, gerade bei Eingriffen in Grundrechte. Die Beurteilung durch die Polizei basiere oft auf subjektiven Erfahrungswerten und institutionellen Interessen. Kamp schlägt als Kompromiss vor, dass lediglich die Befristung der Regeln gestrichen, die Evaluationsvorschrift aber erhalten werden solle.
Einsatzbilanz
Nach den Berichten des Senats für das Jahr 2023 wurden Telefonüberwachung bei Terrorgefahr und Handyortung nur selten eingesetzt. Bei Gefahr für Leib und Leben einer Person oder für die Sicherheit von Bund und Land gab es 16 Mal eine Telefonüberwachung und bei Terrorgefahr neun Mal. Dazu sind drei Mal beim Mobilfunkanbieter Bestandsdaten erfragt worden. In keinem Fall wurde per Spezialtechnik die Nummer eines Geräts oder der Sim-Karte ermittelt. 20 Mal ließ die Polizei im Jahr 2023 den Standort eines Handy ermitteln, um eine gefährdete Person zu finden.
Die Koalition hatte bereits Ende 2023 die Vorgaben aufgeweicht. Bis dahin sah das Gesetz vor, dass dem Parlament ein Evaluationsbericht bis spätestens ein Jahr vor Auslaufen der Regelung vorgelegt werden sollte. Demnach hätte ein solcher Bericht bereits vor einem Jahr fertig sein müssen. Nun kippt die Koalition die Evaluation komplett.
CDU und SPD argumentieren, dass Telefonüberwachung und Handyortung „wichtige und unverzichtbare Instrumente der polizeilichen Arbeit“ seien. Es müsse verhindert werden, dass Instrumente ab April nicht mehr erlaubt seien und laufende Maßnahmen abgebrochen werden müssen. Wobei bei erlaubter Telefonüberwachung sogar ein Richter die Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestätige.
Eine Evaluation sei nicht möglich gewesen, etwa „wegen der hohen Anforderungen an eine Sicherheitsüberprüfung“ der Sachverständigen. Zudem zeige die Praxis, dass die Polizei Telefonüberwachung und Handyortung benötige. Die Koalition verweist auch auf ihre weiteren Gesetzespläne. Nach einer ersten Novelle des Sicherheitsgesetzes 2023 plant sie eine weitere Novelle. Die sollte eigentlich schon 2024 vorgelegt werden.
Lesermeinungen zum Artikel
„Der Staat ist doch jetzt schon bei der Gefahrenabwehr gnadenlos überlastet. Daher stimme ich zu, dass man der Polizei und auch den Geheimdiensten effizienten Zugang zu solchen Daten gewähren sollte.
Parallel dazu muss gesetzlich festgelegt sein, dass ein Missbrauch dieser Staatsgewalt – etwa die Überwachung unliebsamer Kritiker aus der Gesellschaft oder von Journalisten – auch tatsächlich mit harten Strafen geahndet wird (beispielsweise mit zwingenden Haftstrafen oder Ähnlichem).
Zudem müssen die verantwortlichen politischen Führungspersonen in die Pflicht genommen werden. Also: effektive Polizeiarbeit und ‘Checks & Balances’.“ Diskutieren Sie mit Community-Mitglied chim66
„Ich habe im Sicherheitsbereich gearbeitet und kann sagen, dass eine Quellen-TKÜ [Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, Anm. d. Red.] sehr aufwendig ist und entsprechendes (teures) technisches Equipment erfordert.
Wenn man es in bestimmten Fällen kann und die rechtlichen Voraussetzungen (Schwere der Tat) vorliegen, dann sollte man es tun. Die Ängste von RGR sind übertrieben. Der Sicherheitsgewinn ist allerdings auch überschaubar.“ Diskutieren Sie mit Community-Mitglied frabe