Die Reform der Grundsteuer hat großen Ärger in Berlin verursacht. Manche Eigentümer berichteten von immens erhöhten Steuerbescheiden. Nun legt die Berliner Finanzverwaltung erstmals Zahlen vor, die belegen sollen, dass die Berlinerinnen und Berliner durch die Reform im Durchschnitt insgesamt nur minimal mehr zahlen.
Im vergangenen Jahr, als noch das alte Modell galt, hat Berlin bei der Grundsteuer knapp 878 Millionen Euro eingenommen. Die festgesetzten Einnahmen aufgrund der neuen Reform belaufen sich im Jahr 2025 auf 885,8 Millionen Euro. Die Zahlen lassen sich wegen noch offener Fälle und möglicher Korrekturen zwar nur bedingt vergleichen, sie zeigen aber einen Trend.
Berlin wird sich an der neuen Grundsteuer nicht bereichern.
Stefan Evers (CDU), Finanzsenator
Der leichte Anstieg des Gesamtaufkommens sei dem „üblichen und erwarteten Neubau geschuldet“, teilte die Finanzverwaltung mit. Für Wohngrundstücke rechnet die Finanzverwaltung im Durchschnitt sogar mit einem leichten Rückgang der Steuerlast, für unbebaute Grundstücke dagegen mit einer deutlichen Steigerung.
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200 Berliner stellten bisher einen Härtefallantrag
„Wir haben zur Reform der Grundsteuer immer gesagt: Das Wohnen soll im Durchschnitt nicht teurer werden. Berlin wird sich an der neuen Grundsteuer nicht bereichern“, erklärte Finanzsenator Stefan Evers (CDU). „Alle Zahlen, die uns aktuell vorliegen, belegen: Die angestrebte Aufkommensneutralität ist in Berlin gelungen.“
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Was die Durchschnittswerte verdecken: Während einige Eigentümer von der Reform profitieren, bedeutet sie für andere eine Mehrbelastung. Daten dazu, wie viele Berliner nun deutlich mehr zahlen und wie viele weniger, liegen der Finanzverwaltung nach eigenen Angaben nicht vor. „Wir haben für existenzbedrohende Einzelfälle eine spezielle Härtefallregelung im neuen Grundsteuergesetz geschaffen“, sagte Evers. „Bislang wurden 200 Härtefallanträge gestellt. Das ist eine überschaubare Zahl.“
Die Reform ist auch für Mieterinnen und Mieter relevant, da Wohnungseigentümer die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf die Miete umlegen können. Wie genau sich die Miethöhe dadurch ändert, werden Mieter aber erst Ende 2026 erfahren, wenn die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2025 zugestellt werden.
Innerhalb Berlins lassen sich regional teils starke Unterschiede erkennen. Insbesondere Grundstücke in begehrten Innenstadtlagen werden nun in der Regel höher besteuert, am Außenrand der Stadt sinkt die Grundsteuer eher. Am stärksten ist der Anstieg in Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg. Hier erhöht sich die Grundsteuer im Schnitt um rund 40 Prozent. In Spandau und Tempelhof sinkt sie dagegen durchschnittlich um rund 35 Prozent.
Der Bund hatte die Grundsteuer im Jahr 2021 grundlegend reformiert, die Änderungen greifen ab diesem Jahr. Anlass für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, in dem die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde.
Im Zuge der Reform wurden die Grundstückswerte in einem aufwendigen Verfahren neu festgesetzt. Die alten Werte stammten im Osten aus dem Jahr 1935, im Westen aus dem Jahr 1964 – die Neubewertung ist der Hauptgrund dafür, dass nun manche Berliner deutlich mehr und manche deutlich weniger zahlen.
Jeder vierte Eigentümer hat Einspruch eingelegt
Gegen die Feststellung ihres neuen Grundsteuerwerts haben rund 245.000 Eigentümer in Berlin Einspruch eingelegt – das ist etwa jeder Vierte. Die Finanzverwaltung hat diese Einsprüche zunächst ruhend gestellt, bis entsprechende Klagen vor den Finanzgerichten gegen das neue Berechnungsmodell entschieden sind.
Die Bundesländer konnten sich im Zuge der Reform entscheiden, ob sie das Bundesmodell als Grundlage zur Berechnung nehmen oder ein eigenes entwickeln. Der damals noch regierende rot-grün-rote Senat hatte sich für das Bundesmodell entschieden. „Wir werden die Erfahrungen aus der Umsetzung der Grundsteuerreform evaluieren“, sagte Finanzsenator Evers. „Dabei werden wir insbesondere auch die Erfahrungen derjenigen Bundesländer auswerten, in denen andere Modelle zur Anwendung kommen.“