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DFB-Prozess in Frankfurt: Wende im Sommermärchen-Prozesses: Gericht für Einstellung

2025-03-25
In sport Vom admin

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Nach einer überraschenden Wende steht der Sommermärchen-Prozess gegen Theo Zwanziger vor dem Abschluss und der Ex-DFB-Boss vor der vollständigen Rehabilitierung. Das Landgericht Frankfurt hat die Einstellung des Verfahrens gegen Zwanziger wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung vorgeschlagen und den 79-Jährigen in einer rechtlichen Erörterung von dem Vorwurf entlastet. 

„Mit Theo Zwanziger sitzt nicht der Richtige auf der Anklagebank“, sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am 25. Verhandlungstag. Es erfolge zwar noch „kein Freispruch, da noch zentrale buchhalterische und steuerstrafrechtliche Fragen ungeklärt“ seien. „Eine unterstellte Schuld von Theo Zwanziger erscheint aber als derart gering, dass eine Weiterverfolgung der strafbaren Handlung nicht mehr angemessen erscheint“, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Der Rechtsfrieden in dem seit 2015 gegen Zwanziger anhängigen Verfahren könne ihrer Ansicht nach zügig und effektiv „nur noch durch eine schnelle Verfahrenseinstellung erreicht werden. Nach mehr als zehn Jahren ist es an der Zeit, die Akten zu schließen und das Sommermärchen in der Erinnerung als ein solches zu belassen.“ 

Zwanziger sieht sich bestätigt

Zwanziger, der die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatte, bedankte sich bei der Richterin für die klaren Worte. „Ich möchte anerkennen, dass sich die Kammer erstmals gründlich und intensiv damit beschäftigt hat, wie die Sache abgelaufen sein kann“, sagte der frühere DFB-Präsident.

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Die Einstellung des Verfahrens soll laut Gericht gegen eine geringfügige Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck erfolgen. Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz und die Staatsanwaltschaft Frankfurt kündigten an, sich bei der nächsten Verhandlung am 3. April zu dem Vorschlag äußern zu wollen. Auch das Verfahren gegen den Deutschen Fußball-Bund soll eingestellt werden.

Gericht geht von Zwanzigers Unschuld aus

Nach Ansicht des Gerichts hat sich Zwanziger „nicht aktiv an der Verschleierung“ einer DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro im April 2005 an den Fußball-Weltverband FIFA beteiligt. Er habe in dieser Sache keinen übergeordneten Tatbeitrag geleistet. Die Buchung als Betriebsausgabe durch den DFB sei nach derzeitigem Erkenntnisstand zulässig gewesen. 

Nach Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme habe es sich bei der damaligen Überweisung um die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken gehandelt, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte. 

Das Geld war in fünf Tranchen auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds, Mohamed bin Hammam, nach Katar weitergeleitet worden. Im Gegenzug erhielt das WM-OK von der FIFA einen Zuschuss von 250 Millionen Schweizer Franken für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. „Nach vorläufiger Einschätzung handelt es sich dabei um eine Schmiergeldzahlung“, sagte Distler.

Nach Ansicht des Gerichts dürfte Zwanziger in die Buchungsvorgänge jedoch nicht eingebunden gewesen sein. Die Konzeption der Verschleierung dürfte ebenfalls nicht auf ihn zurückgehen. Zwanziger habe sich auch zu keiner Zeit bereichert und damit nicht aus Eigennutz gehandelt. 

Vielmehr sei der damalige FIFA-Boss Joseph S. Blatter nicht glücklich darüber gewesen, dass Zwanziger nachträglich eingeweiht worden war, „weil er im inneren Führungszirkel der FIFA nicht als korrupte Vertrauensperson galt“.

© dpa-infocom, dpa:250324-930-412947/2

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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